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Die Mandanten lesen hier immer
ganz besonders genau, denn es besteht
die Befürchtung, Steuerberater stellen
immer hohe Rechnungen. Allgemein
muss ich sagen, dass ich meine Leistung
nicht verschenken kann. Ich bringe
eine engagierte Leistung, die nur
den Mandanten im Blick hat, und
die ist ihren Preis wert. Wenn Mandanten
neu zu mir kommen, sind sie oft
so froh, dass sich endlich jemand
um sie kümmert, dass das Honorar
kaum noch Gesprächsthema ist. |
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Grundsätzlich gilt, dass Standardleistungen
nach der Steuerberatergebührenverordnung
abgerechnet werden. Hier wird in
der Regel für eine Leistung ein
Gegenstandswert festgelegt (z.B.
Summe der Betriebseinnahmen) und
eine bestimmt Gebührentabelle vorgegeben
(i.d.R. A, B oder C). Ferner wird
ein Gebührenrahmen gesetzt, z.B.
10 - 20 Zehntel. Beträgt die volle
Gebühr (10/10) für einen Gegenstandswert
etwa € 1.000,00, so kommt man
bei einem mittleren Gebührsatz (15/10)
auf € 1.500,00. |
Das sieht auf den ersten Blick
meist kompliziert aus. Wichtig ist,
dass ich vor Fertigstellung der
Arbeiten nicht sagen kann, wie viel
es kostet, weil die Gegenstandswerte
noch gar nicht ermittelt sind. Ferner
ist der Arbeitsaufwand nicht abschätzbar.
Ganz einfache "kleine Fische"
entpuppen sich oft als komplizierte
steuerliche Problemem mit hohem
Zeitaufwand. |
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Sonstige Leistungen werden
meist nach einem gesondert vereinbarten
Honorar abgerechnet, etwa ein fester
Stundensatz oder ein Pauschalhonorar.
Dies ist jedoch die Ausnahme. |
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Grundsätzlich muss man sagen,
dass der Mandant, der seine Unterlagen
frühzeitig, vollständig und richtig
sortiert bringt, weniger bezahlt
als derjenige, der den sprichwörtlichen
Schuhkarton beibehält. Aufwändige
Sortierarbeiten und häufige Rückfragen
bei der Bearbeitung werden sich in der Rechnung niederschlagen
müssen. |
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