Steuerberaterin Christa Schneider

 

 

Die Mandanten lesen hier immer ganz besonders genau, denn es besteht die Befürchtung, Steuerberater stellen immer hohe Rechnungen. Allgemein muss ich sagen, dass ich meine Leistung nicht verschenken kann. Ich bringe eine engagierte Leistung, die nur den Mandanten im Blick hat, und die ist ihren Preis wert. Wenn Mandanten neu zu mir kommen, sind sie oft so froh, dass sich endlich jemand um sie kümmert, dass das Honorar kaum noch Gesprächsthema ist.

 

Grundsätzlich gilt, dass Standardleistungen nach der Steuerberatergebührenverordnung abgerechnet werden. Hier wird in der Regel für eine Leistung ein Gegenstandswert festgelegt (z.B. Summe der Betriebseinnahmen) und eine bestimmt Gebührentabelle vorgegeben (i.d.R. A, B oder C). Ferner wird ein Gebührenrahmen gesetzt, z.B. 10 - 20 Zehntel. Beträgt die volle Gebühr (10/10) für einen Gegenstandswert etwa € 1.000,00, so kommt man bei einem mittleren Gebührsatz (15/10) auf € 1.500,00.

Das sieht auf den ersten Blick meist kompliziert aus. Wichtig ist, dass ich vor Fertigstellung der Arbeiten nicht sagen kann, wie viel es kostet, weil die Gegenstandswerte noch gar nicht ermittelt sind. Ferner ist der Arbeitsaufwand nicht abschätzbar. Ganz einfache "kleine Fische" entpuppen sich oft als komplizierte steuerliche Problemem mit hohem Zeitaufwand.

 

Sonstige Leistungen werden meist nach einem gesondert vereinbarten Honorar abgerechnet, etwa ein fester Stundensatz oder ein Pauschalhonorar. Dies ist jedoch die Ausnahme.

 

Grundsätzlich muss man sagen, dass der Mandant, der seine Unterlagen frühzeitig, vollständig und richtig sortiert bringt, weniger bezahlt als derjenige, der den sprichwörtlichen Schuhkarton beibehält. Aufwändige Sortierarbeiten und häufige Rückfragen bei der Bearbeitung werden sich in der Rechnung niederschlagen müssen.