Steuerberaterin Christa Schneider

 

 

Die Leistungen untergliedern sich im Wesentlichen in zwei Gruppen:

 

Standardleistungen:

 

Diese werden nach der Steuerberater-Gebührenverordnung (StbGebV) abgerechnet, die für alle Steuerberater in Deutschland gleich ist.

 

  • Jahresabschluss (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung)
  • Einnahme-Überschuss-Rechnung (also die kleine Gewinnermittlung für Freiberufler oder Existenzgründer)
  • Steuererklärungen für Privatpersonen und Gewerbetreibende, Freiberufler und Gesellschaften
  • Finanzbuchhaltung (Sprechen Sie mich an, wenn Sie spezielle Auswertungen wünschen.)
  • Lohnbuchhaltung

 

 

Übrige Leistungen:

 

Existenzgründungsberatung: In einem ausführlichen Gespräch gehe ich alle steuerlich relevanten Punkte durch, zeige Ihnen Fehlerquellen auf und weise auch auf Sachverhalte hin, die nicht direkt das Steuerrecht betreffen, aber sehr wichtig sein können. Sie erhalten eine umfangreiche Informationsmappe, die ständig an die wechselnde Rechtslage angepasst wird.